Stand: 31.7.2026
Geltungsbereich
Diese Teilnahme-, Gesundheits- und Haftungsbedingungen ergänzen die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung des Soft Hours Social Club und gelten für
sämtliche Veranstaltungen des Veranstalters.
Hierzu zählen insbesondere:

· Pilates, Yoga oder andere Fitness- und Bewegungsangebote
· Running- und Walking-Gruppen
· Outdoor-Aktivitäten
· Wellness-Events
· Retreats
· Kreativ-Workshops (z. B. Töpfern, Malen oder vergleichbare Angebote)
· Coffee-, Matcha-, Brunch- und Dinner-Events
· Community-Events
· sonstige Veranstaltungen des Soft Hours Social Club.

1. Eigenverantwortliche Teilnahme
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt freiwillig und auf eigene
Verantwortung.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine körperlichen und gesundheitlichen Grenzen
eigenverantwortlich einzuschätzen und zu beachten.
Übungen oder Aktivitäten dürfen jederzeit ausgelassen oder beendet werden.
Den Anweisungen der jeweiligen Kursleitung oder des Veranstaltungsteams ist Folge
zu leisten.

2. Gesundheitserklärung
Mit der Buchung bestätigt der Teilnehmer, dass ihm keine gesundheitlichen
Einschränkungen bekannt sind, die einer sicheren Teilnahme entgegenstehen.
Bestehen Zweifel hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung, wird empfohlen, vor der
Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen.
Dies gilt insbesondere bei:
· Herz-Kreislauf-Erkrankungen
· Atemwegserkrankungen
· orthopädischen Beschwerden
· Rücken-, Gelenk- oder Bandscheibenproblemen
· frischen Operationen
· Verletzungen

· neurologischen Erkrankungen
· Schwindel
· Schwangerschaft
· sonstigen Erkrankungen, die durch körperliche Belastung beeinflusst werden können.

3. Schwangerschaft
Schwangere Teilnehmerinnen nehmen ausschließlich auf eigene Verantwortung teil.
Vor einer Teilnahme wird empfohlen, die Zustimmung der behandelnden Ärztin oder
des behandelnden Arztes einzuholen.
Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für gesundheitliche Risiken, die sich
aus einer Teilnahme während der Schwangerschaft ergeben, soweit dies gesetzlich
zulässig ist.

4. Sport- und Bewegungsangebote
Bei sämtlichen Sport-, Fitness- und Bewegungsangeboten verpflichtet sich jeder
Teilnehmer,
· ausschließlich entsprechend seiner individuellen körperlichen Möglichkeiten
teilzunehmen,
· Schmerzen oder Unwohlsein ernst zu nehmen,
· Übungen bei Bedarf sofort abzubrechen,
· gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen,
sofern diese für eine sichere Durchführung relevant sind.
Der Veranstalter schuldet keinen Trainingserfolg oder gesundheitlichen Erfolg.

5. Kreativ-Workshops
Bei Kreativangeboten (z. B. Töpfer-, Mal- oder Bastelworkshops) verpflichten sich die
Teilnehmer zu einem sorgfältigen Umgang mit Werkzeugen, Materialien und
Einrichtungen.
Für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Teilnehmer nur nach
den gesetzlichen Vorschriften.

6. Speisen und Getränke

Da Speisen oder Getränke durch externe Gastronomiebetriebe oder Catering-
Unternehmen bereitgestellt werden, liegt die Verantwortung für Herstellung,
Kennzeichnung und lebensmittelrechtliche Vorgaben bei dem jeweiligen Anbieter.

7. Outdoor-Veranstaltungen
Outdoor-Veranstaltungen finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen statt, sofern
keine Sicherheitsbedenken bestehen.
Bei Unwetter, Sturm, behördlichen Anordnungen oder sonstigen Gefahren kann der
Veranstalter Veranstaltungen verschieben, absagen oder den Veranstaltungsort
ändern.

8. Pünktlichkeit
Teilnehmer werden gebeten, mindestens zehn Minuten vor Veranstaltungsbeginn zu
erscheinen.
Ein verspäteter Einlass kann aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten
Gründen ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung besteht hierdurch nicht.

9. Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung.

Eine Haftung für Verletzungen, die auf der Nichtbeachtung von Anweisungen, der
Überschätzung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit oder auf nicht
mitgeteilten gesundheitlichen Einschränkungen beruhen, richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen gelten die in den AGB beschriebenen Haftungsbestimmungen.

10. Persönliche Gegenstände
Für Garderobe, Wertgegenstände, Mobiltelefone, Schmuck, Taschen oder sonstige
persönliche Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit
gesetzlich zulässig.

11. Verhalten während der Veranstaltung
Alle Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen, rücksichtsvollen und
diskriminierungsfreien Umgang miteinander.

Der Veranstalter kann Teilnehmer bei erheblicher Störung des Veranstaltungsablaufs,
aggressivem Verhalten, Belästigungen, Sachbeschädigungen oder Verstößen gegen
Sicherheitsanweisungen von der Veranstaltung ausschließen.
Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.

12. Foto- und Videoaufnahmen
1. Zweck der Aufnahmen

Während Veranstaltungen des Soft Hours Social Club können Foto-, Video- und
Tonaufnahmen erstellt werden.
Die Aufnahmen dienen insbesondere:
· der Dokumentation von Veranstaltungen,
· der Berichterstattung über Veranstaltungen,
· der Präsentation 
· der Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen,
· der Veröffentlichung auf der Website,
· der Veröffentlichung auf eigenen Social-Media-Plattformen oder deren von Sponsoren und Partnern (z. B. Instagram, TikTok,
LinkedIn oder Pinterest),
· der Verwendung in Newslettern,
· der Erstellung von Werbematerialien (digital und gedruckt),
· der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

2. Umfang der Aufnahmen
Je nach Veranstaltung können unter anderem folgende Aufnahmen entstehen:
· Übersichtsaufnahmen der Veranstaltung
· Gruppenaufnahmen
· Stimmungsbilder
· Detailaufnahmen von Dekoration, Speisen, Getränken oder Materialien
· Aufnahmen von Workshops
· Aufnahmen während Bewegungsangeboten
· Interviews oder Videosequenzen 


3. Veröffentlichung
Aufnahmen können insbesondere veröffentlicht werden auf:
· der Website des Soft Hours Social Club,
· den offiziellen Social-Media-Kanälen oder der Websites und Social Media Kanäle von Sponsoren und Partnern, 
· in Newslettern, in Präsentationen, in Werbeanzeigen, in Flyern, Broschüren oder sonstigen Druckerzeugnissen,
· im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.


4. Aufnahmen durch Teilnehmer
Teilnehmer dürfen während der Veranstaltung grundsätzlich Fotos oder kurze Videos
für private Zwecke aufnehmen, sofern:
· andere Teilnehmer dadurch nicht gestört werden,
· keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden,
· keine kommerzielle Nutzung erfolgt,
· den Anweisungen des Veranstaltungsteams Folge geleistet wird.
Der Veranstalter kann Foto- oder Filmaufnahmen durch Teilnehmer im Einzelfall
einschränken oder untersagen, wenn berechtigte Interessen anderer Teilnehmer
oder organisatorische Gründe dies erfordern.

5. Urheberrechte
Sämtliche durch oder im Auftrag des Soft Hours Social Club erstellten Fotos und
Videos unterliegen dem jeweiligen Urheberrecht.
Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung durch Dritte ist ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters oder des jeweiligen Urhebers
nicht gestattet.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahme-, Gesundheits- und Haftungsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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